Trennungen sind meist sehr emotional. Da fällt es schwer, sich auch noch um die ganzen finanziellen Fragen zu kümmern. Ein Budget ist der erste Schritt wie du lernst, treu mit deinen Finanzen umzugehen.
Was bei der Scheidung geregelt wird
Bei der Scheidung werden
- die Unterhaltspflichten geregelt
- die Betreuungsregelung festgehalten
Ausschlaggeben dafür, was sonst noch geregelt werden muss, ist der Güterstand. In der Schweiz gibt es die Gütergemeinschaft, die Gütertrennung und die Errungenschaftsbeteiligung. Wird kein anderer Güterstand vereinbart, gilt die Errungenschaft. Bei der sogenannten güterrechtlichen Auseinandersetzung werden demzufolge
- alle in der Ehe erwirtschafteten Guthaben und Vermögenswerte hälftig geteilt
- Pensionkassenguthaben (über)hälftig geteilt. Die überhälftige Teilung kann dann beantragt werden, wenn ein Elternteil sich überwiegend um die Betreuung der Kinder kümmert und deshalb nach der Scheidung eine Vorsorgelücke haben würde.
Nicht geteilt wird das Eigengut. Das Eigengut umfasst Gegenstände, die ausschliesslich zum persönlichen Gebrauch gedacht sind, Vermögenswerte, die vor der Ehe angespart bzw. erworben wurden und Vermögen aus Erbe, Genugtuungsansprüche, die immateriellen Schaden abdecken und Ersatzanschaffungen für Eigengut. Für Hypothekarschulden (sofern das Wohneigentum beiden gehört) und andere gemeinsame Ausstände (z.B. Steuern) haften die Eheleute solidarisch.
Zweistufige Berechnungsmethode
Nachdem das Bundesgericht Klarheit geschaffen hat, muss der Unterhalt in einem zweistufigen Verfahren mit Überschussverteilung berechnet werden. Zunächst wird der Bedarf eines jeden Familienmitglieds (Eltern und minderjährige Kinder) anhand des familienrechtlichen Existenzminimums berechnet. Sind die Mittel knapp, kommt das betreibungsrechtliche Existenzminimum zur Anwendung. Resultiert nach Gegenüberstellung der Mittel und des Bedarfs ein Überschuss, so wird dieser anhand der Köpfe verteilt. Damit erhält ein Kind einen Teil und ein Elternteil zwei Teile.
Die besten Dinge im Leben sind nicht die, die man für Geld bekommt.
Albert Einstein
Auch im neuen Recht ist die untere Grenze der Unterhaltspflicht das betreibungsrechtliche Existenzminimum des unterhaltspflichtigen Elternteils, mitunter bei minderjährigen Kindern, auch ohne laufende Steuern. Familienrechtliche Unterhaltspflichten haben Vorrang vor Volljährigenunterhalt und beides wiederum vor allen anderen Schulden.
Bei einer negativen Differenz wird zuerst geprüft, ob im Grundbedarf grosszügig berücksichtigte Posten sind, die gestrichen werden können. Wenn trotzdem eine Negativdifferenz übrigbleibt, über deren Aufteilung keine Einigung erzielt werden kann, entscheidet das Gericht.
Wenn das Einkommen nicht ausreicht, um das Existenzminimum beider Eheleute und der Kinder abzudecken, wird der Partner, der den Hauptanteil des Familieneinkommens verdient, im betreibungsrechtlichen Existenzminimum belassen, und der andere muss sich um Unterstützung an den Sozialdienst wenden. Das Existenzminimum nach SKOS (Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe) liegt tiefer.
Quelle: Dachverband Budgetberatung Schweiz
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